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Wie kann das Fliegen einer Drohne als schwarzer Flug betrachtet werden?

UAV-Schwarzflug bezieht sich auf den unbefugten Einsatz von Drohnen für Flugaktivitäten ohne die Genehmigung der zuständigen Behörden oder die Nichteinhaltung von Vorschriften. Zum Beispiel, ohne die Genehmigung der Luftfahrtmanagementabteilung einzuholen oder die einschlägigen Vorschriften nicht einzuhalten, sich an kommerziellen Drohnenschüssen, Drohnenvorführungen usw. zu beteiligen oder unbemannte Luftfahrzeuge in Flugverbotsgebieten wie Flughäfen und wichtigen Maschinenanlagen zu betreiben.

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Gemäß den bestehenden Drohnenmanagementvorschriften dürfen nur die folgenden drei Situationen ohne Lizenz fliegen:

① Indoor-Fliegen (Sie können zu Hause natürlich frei fliegen, dieses Verhalten ist gefährlicher, es wird empfohlen, es nicht beiläufig auszuprobieren);

② Das Gewicht der Drohne überschreitet nicht 7 kg und sie fliegt innerhalb der Sichtweite (der Flugradius beträgt weniger als 500 Meter und die Flughöhe beträgt weniger als 120 Meter);

③ Führen Sie Experimente in offenen Gebieten und nicht dicht besiedelten Gebieten durch.

Zusätzlich zu diesen drei Situationen müssen Drohnenpiloten zum Fliegen einen „Führerschein“ besitzen; Gleichzeitig muss jeder Flug mit dem Flugzeug im Voraus beantragt werden.

 

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